HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Wozu brauchen Sie einen Kfz-Sachverständigen?

  • Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
  • Beweissicherung für den Unfallhergang
  • Fahrzeugüberprüfung/Gebrauchtwagensiegel (Gebrauchtwagenkauf)
  • Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
  • Oldtimergutachten
  • Unfallrekonstruktion

Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

Bei einem unverschuldetem Unfall werden die Kosten für das Gutachten vom Verursacher bzw. dessen eintretender Haftpflichtversicherung getragen. Da nach ständiger Rechtsprechung des BGH’s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Gibt es Ausnahmen bei der Kostenerstattung?

Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 711,00, können Sie auf einen Sachverständigen ggf. verzichten. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht. Ausnahme hierfür sind:

  • Fahrzeuge mit geringem Wert (alte Fahrzeuge). Hier ist in jedem Fall ein Gutachter zu beauftragen und die Kosten sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.
  • Unklare Schadens- oder Rechtslage
  • Vorschäden am Fahrzeug im Anstoßbereich

Reicht es, wenn der Sachverständige des Unfallgegners vor Ort ist?

Die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen ist für den Geschädigten in jedem Fall besser. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich für diese Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.

Wie erkenne ich einen seriösen Sachverständigen?

Wenn der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus die entsprechend qualifizierenden Weiterbildungsmaßnahmen durchlaufen hat, sind Sie i.d.R. in guten Händen.

Ein besonderes Qualitätsmerkmal entsteht durch die öffentlliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen durch die Industrie- und Handelskammer. Dieser Qualitätsstandard erfüllt Herr Lechner seit dem 11.04.2016.

Ohne Sachverständige allerdings ist eine kompetente Schadensregulierung kaum möglich. Geschädigte, Werkstätten aber auch die Versicherungen laufen Gefahr, betrogen zu werden. Jeder Geschädigte hat die Möglichkeit, durch Auswahl eines seriösen Sachverständigen dem unseriösen, sich selbst als Sachverständigen bezeichnend, keine Chance zu lassen.

Wer bezahlt den Sachverständigen bei Kaskoschäden?

Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit dem Ergebnis nicht einverstanden, kann man ein sogenanntes Sachverständigenverfahren in die Wege leiten.

Hier beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obmann bewertet.

Einige Rechtschutzversicherer übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.

Reicht bei einfachen Schäden ein Kostenvoranschlag aus der Werkstatt aus?

In der Regel wird der Kostenvoranschlag von der gegnerischen Versicherung nicht erstattet. Der Geschädigte bleibt somit auf den Kosten sitzen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde, rechtliche Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung (Die Werkstatt darf in einem Kostenvoranschlag keine Stellungnahme zur Wertminderung abgeben). Erst der qualifizierte Sachverständige erkennt, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten „einfachen“ Schaden handelte. Nicht selten sind vermeintlich leichte Blechschäden, erhebliche Schäden tragender Teile oder umgekehrt: der vermeintlich große Schaden zeigt sich als minimaler Schaden.

Der Geschädigte geht bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen definitiv auf Nummer sicher.

Was kosten Kfz-Gutachten?

Die ermittelte Schadenshöhe ist die Grundlage unserer Abrechnung. Heißt im Klartext: der Gutachter kostet ein Bruchteil der Schadenshöhe. So lohnt sich der Gutachter auch bei kleinen Schäden, z.B. bei einer Schadenhöhe von € 3.000,00 kostet der Gutachter zwischen € 320,00 und € 370,00. Nebenkosten (z.B. Fahrtkosten, Porto, Telefon und Materialkosten) werden gesondert berechnet. Ein Minderwertgutachten liegt bei € 119,00 für Leasingrückläufer. Für eine Oldtimerbewertung sind € 238,00 gut investiert, um sein  Fahrzeug in vollem Umfang versichern zu können.

Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?

Auch wenn es schwer fällt, gilt zu aller erst, Ruhe zu bewahren. Halten Sie einen handlichen Unfallpaß (kostenfrei siehe Unfallratgeber Download) im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles kurz und knackig alle notwendigen Schritte erklärt bekommen.

Lassen Sie sich weder von Unfallgegner, Polizei, Zeugen noch Versicherungen einschüchtern. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen.